Revolution von 1848

  
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In der Revolution von 1848, an deren Spitze sich bald das liberale Bürgertum stellte, sollte ein national geeinter deutscher Staat mit einer freiheitlichen Verfassung entstehen, gestützt auf die persönliche und gesellschaftliche Freiheit seiner Staatsbürger. Zwar scheiterte das Unternehmen schon nach eineinhalb Jahren an der Vielfalt der zu lösenden Probleme, an den Interessendivergenzen seiner Protagonisten und am Wiedererstarken der alten Mächte, doch die Leitideen der 1848er und vor allem ihr Grundrechtskatalog zählen seitdem zu den bedeutendsten demokratischen Traditionen der Bundesrepublik Deutschland.

Parlament in der Paulskirche Mit der Eröffnung der Deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche war eine der wichtigsten »Märzforderungen« erfüllt. Die Abgeordneten wollten einen deutschen National- und Verfassungsstaat schaffen. Während der Beratungen konnten sich die Befürworter einer großdeutschen Lösung (Bundesstaat Deutschland mit Österreich an der Spitze) nicht gegen die Verfechter eines kleindeutsch-erbkaiserlichen (ohne Österreich, der preußische König als Kaiser) Bundesstaates durchsetzen. Als die deutsche Reichsverfassung im März 1849 verabschiedet wurde, war die Revolution aber bereits gescheitert. Der sozialistische Arbeiteraufstand im Sommer 1848 in Paris hatte die Abwehrhaltung des Parlaments gegen die demokratisch-sozialrevolutionären Kräfte noch verstärkt und dadurch das Beharrungsvermögen der Dynastien, Bürokratien, Armeen und partikularen Tendenzen weiter gefestigt.